Organisatorischer Brandschutz – die Verpflichtung hat der Unternehmer

Dem Ernstfall zuvorkommen:

Kommen im Brandfall Menschen zu Schaden oder gar zu Tode, haftet der Unternehmer persönlich, falls Ihm fahrlässiges Verhalten oder mangelnde Aufsichtspflicht nachgewiesen werden können.

Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren, sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. Unser Angebot umfasst daher sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer-Ausbildung als auch die regelmäßig erforderlichen Fortbildungen.

Kommen im Brandfall Menschen zu Schaden oder gar zu Tode, haftet der Unternehmer persönlich, falls Ihm fahrlässiges Verhalten oder mangelnde Aufsichtspflicht nachgewiesen werden können.

Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren, sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. Unser Angebot umfasst daher sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer-Ausbildung als auch die regelmäßig erforderlichen Fortbildungen.

Vorbeugender Brandschutz lautet daher das oberste Gebot eines Unternehmers.

Wer Brände verhindert oder im Ernstfall Feuer- und Rauchausbreitung vermeidet und sichere Flucht- und Rettungswege schafft, schützt das Leben von Mitarbeitern und sichert die Werte des Unternehmens

Das Gesetz, §10 Arbeitsschutzgesetz & ASR 2.2 fordern vom Unternehmer „5-10% ihrer Mitarbeiter“ zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen.

Brandschutzhelfer sind Personen, die für eventuelle Brandgefahren sensibilisiert werden sollen.

Inhalte zur Brandschutzhelfer-Ausbildung sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswegen
  • Alarmierung, sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)

Brandschutzhelfer-Aufgaben

Sensibilisierung zum vorbeugenden Brandschutz – es sollte erst zu gar keinem Brand kommen.
Fachkundige Personen sollen:

  • Gefahren frühzeitig erkennen und im Vorfeld handeln
  • im Falle eines Brandes, zu unterstützen und Situationen sichern. Das muss nicht zwingend mit der selbstständigen Löschung eines Feuers verbunden sein, sondern schließt ebenfalls die Hilfe und Organisation der Evakuierung des Unternehmens ein.
  • Der Brandschutzhelfer dient als Ansprechpartner für die Feuerwehr und hilft bei der Prävention von Bränden.
  • Der Brandschutzhelfer evaluiert dabei kontinuierlich die Betriebsabläufe im Unternehmen und versucht Verbesserungsmöglichkeiten und potentielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu entschärfen
  • Unterstützt den Unternehmer bei Schulungen und Unterweisungen im Brandschutz

So finden Sie uns

Arbeitssicherheit & Präventionsteam Herter
Lindachstr. 37
72764 Reutlingen

Kontakt

Tel: 07121/381830
eMail: info@ash-herter.de