Aktuell im November 2024

BGW Schulungen

Kommen im Brandfall Menschen zu Schaden oder gar zu Tode, haftet der Unternehmer persönlich, falls Ihm fahrlässiges Verhalten oder mangelnde Aufsichtspflicht nachgewiesen werden können.

Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren, sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. Unser Angebot umfasst daher sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer-Ausbildung als auch die regelmäßig erforderlichen Fortbildungen.

So finden Sie uns

Arbeitssicherheit & Präventionsteam Herter
Lindachstr. 37
72764 Reutlingen

Kontakt

Tel: 07121/381830
eMail: info@ash-herter.de