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Organisatorischer Brandschutz – die Verpflichtung hat der Unternehmer

Dem Ernstfall zuvorkommen: Schützen Sie Leben und Werte

Kommen im Brandfall Menschen zu Schaden oder gar zu Tode, haftet der Unternehmer persönlich, falls ihm fahrlässiges Verhalten oder mangelnde Aufsichtspflicht nachgewiesen werden können.

Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren, sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. 

Vorbeugender Brandschutz lautet daher das oberste Gebot eines Unternehmers. Wer Brände verhindert oder im Ernstfall Feuer- und Rauchausbreitung vermeidet und sichere Flucht- und Rettungswege schafft, schützt das Leben von Mitarbeitern und sichert die Werte des Unternehmens.

Das Arbeitsschutzgesetz, § 10 und die Arbeitsstätten Richtlinien, kurz ASR 2.2, fordern vom Unternehmer „5 – 10 % ihrer Mitarbeiter“ zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen.

Brandschutzhelfer sind Personen, die für eventuelle Brandgefahren sensibilisiert werden sollen.

Inhalte zur Brandschutzhelfer-Ausbildung sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096 Brandschutzordnung, Teil A bis C
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
  • Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
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