Der Gesetzgeber fordert, dass jeder Unternehmer einen Partner für Arbeitsschutz vertraglich beauftragt.
Wir sind zugelassener Kooperationspartner der BGW und decken für Ihr Unternehmen diese Anforderung zu 100 % ab.

BGW Schulungen

Alternative Betreuungsform für Unternehmer

Diese Betreuungsform steht BGW Versicherten Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten offen.

Die Schulung ist branchenspezifisch ausgerichtet.

Sie bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen eigenständig in die Hand zu nehmen.

Durch eine Schulung kann sich die Unternehmensleitung selbst, um den gesetzlichen Arbeitsschutz der Mitarbeiter kümmern.

Wie funktioniert die alternative bedarfsorientierte Betreuung?

  • Sie machen mit uns einen Vertrag.
  • Suchen sich (Button rechts) Ihren Wunschtermin aus.
  • In Schulungen (sechs Lehreinheiten à 45 Minuten) werden Unternehmerinnen und Unternehmer im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit weitergebildet.
    Anschließend nehmen Sie an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen in 5-jährigem Rhythmus teil.
  • Beratung und Betreuung bei Bedarf erfolgt durch uns als Ihren Kooperationspartner der BGW und kann durch die Betriebsärzte- bzw. ärztinnen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf Wunsch von Ihnen erweitert werden.

Für welche Branchen wird diese Betreuungsform angeboten?

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung gibt es für Friseurbetriebe, Kosmetik, Fußpflege, Solarien, Sportstudios, Arztpraxen, Apotheken, Tier- und Zahnmedizin, Therapeutische Praxen, Beauty & Wellness, Unternehmen für Schädlingsbekämpfung, Bildung, Beratung & Betreuung, Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen.

Sie melden sich bei uns zu einer Grundschulung/ Motivations- und Informationsveranstaltung an.
  • Nach der Schulung übermitteln wir an die Berufsgenossenschaft Ihre Teilnahme und dass Sie die nächsten 5 Jahre bei Bedarf von uns betreut werden.
  • Sie besuchen die Schulung an Ihrem Wunschtermin
  • Sie bekommen von uns dafür ein Zertifikat, das gegenüber von Behörden und Landratsämtern anerkannt wird
  • Sie können bei Fragen im Arbeitsschutz, auf uns als Kooperationspartner bauen.
  • Wir Erinnern Sie nach 5 Jahren an Ihren Fortbildungstermin, damit Sie die 5 Jahresfrist nicht versäumen.
Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns gerne an  07121-381830

Sprechzeiten
Di, Mi ,Do,
9: 00-13.00 Uhr

Haben Sie Fragen an die BGW?

Klicken Sie hier für mehr Infos.

Keine Lust auf alternative Betreuung, oder mehr wie 50 Mitarbeiter?  – Schreiben oder rufen Sie uns an, wir machen Ihnen gerne ein lukratives Angebot für die Regelbetreuung.

So finden Sie uns

Arbeitssicherheit & Präventionsteam Herter
Lindachstr. 37
72764 Reutlingen

Kontakt

Tel: 07121/381830
eMail: info@ash-herter.de